WIE WIRD ABGERECHNET ?
In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Sie erhalten eine monatliche Rechnung. Falls Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, reichen Sie die Rechnung dort zur Erstattung ein. Gerne unterstütze ich Sie beim Antragsverfahren.
Auch bei weiteren Fragen zur Abrechnung helfe ich Ihnen gerne weiter.
Private Krankenversicherung
Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten ganz oder anteilig. Die ersten probatorischen Sitzungen werden dabei i.d.R. antragsfrei von der Versicherung übernommen. Danach muss ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den individuellen Konditionen und lassen Sie sich die Antragsformulare zusenden.
Beihilfe & Postbeamtenkrankenkasse
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können die Kosten i.d.R. erstattet werden. Bitte informieren Sie sich auch in diesem Fall vorab bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner.
Berufsgenossenschaft
Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Setzten Sie sich auch in diesem Falle vorab mit Ihrer BG in Verbindung, um die genauen Konditionen für eine Kostenübernahme zu erfragen und lassen Sie sich die benötigten Formulare zusenden.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die Sitzungen unabhängig von einer Versicherung privat zu bezahlen. In diesem Falle genießen Sie als Selbstzahler mehrere Vorteile: U.a. sparen Sie sich bürokratisch aufwendige Genehmigungsverfahren und hiermit verbundene Wartezeiten. Dies bedeutet auch, dass Ihre Behandlung bei der Krankenasse nicht aktenkundig wird, was insbesondere dann, wenn sie bspw. eine Verbeamtung anstreben, die Krankenkasse wechseln oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten von Vorteil sein kann. Das Honorar im Falle der Selbstzahlung richtet sich ebenfalls nach der aktuellen GOP und entspricht dem der Privatkassenabrechnung. In vielen Fällen können Sie außerdem die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen steuerlich als außergewöhnliche Aufwendung geltend machen. Erkundigen Sie sich hierzu gerne bei Ihrem Steuerberater.
Kostenerstattungsverfahren
Da es sich um eine Privatpraxis ohne Kassensitz handelt, kann die Behandlung nicht regulär über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Über ein sog. Kostenerstattungsverfahren kann jedoch in manchen Fällen eine Übernahme der Kosten auch für gesetzlich Versicherte erwirkt werden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen GKV über die geforderten Bedingungen.
Psychologische Beratung
Psy-RENA
Die Kosten für eine psychologische Beratung müssen selbst gezahlt werden und belaufen sich auf 134 Euro pro Sitzung (á 50 Minuten).
Das Angebot befindet sich noch im Aufbau. In Kürze erfahren Sie hier mehr zur Abrechnung dieser Leistung.
Naturtherapie
Das Angebot befindet sich noch im Aufbau. In Kürze erfahren Sie hier mehr zur Abrechnung dieser Leistung.